
Bürgschaften
Mit einer Bürgschaft übernehmen wir das Risiko für Ihre Kreditanfrage bei einer Bank.
So funktionierts
Sie legen uns Ihr Projekt zur Prüfung vor und beantragen bei uns eine Bürgschaft. Wird Ihr Antrag von der SAFFA gutgeheissen, garantieren wir der Bank via Bürgschaft die Rückzahlung Ihres Bankkredits. Wir bieten der finanzierenden Bank mit einer Bürgschaft Sicherheit und verschaffen Ihnen so Zugang zu Krediten mit attraktiven Konditionen.
Ablauf
Einreichung Gesuch
Bürgschaftsgesuch
Finanzierung
Business Plan
Schuldenverzeichnis
weitere Unterlagen
Prüfung durch die SAFFA
persönliche Vorstellung Projekt
Diskussion
Entscheid der SAFFA
Gesuch bewilligt
Kredit durch Bank
Verbürgung durch die SAFFA
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Sie sind Unternehmerin (Einzelfirma oder juristische Person, Unternehmen zu mind. 50% in Frauenhand) mit Sitz in der Schweiz
Sie benötigen einen Bankkredit für die Gründung oder den Betrieb Ihres Unternehmens
Zahlung der Einschreibegebühr von CHF 300.- zur Veranlassung der Gesuchsprüfung
Die SAFFA leistet der Bank Sicherheit in Form einer Bürgschaft über maximal CHF 1'000’000; die Rückzahlung des Kredites muss innert 10 Jahren erfolgen
Bei Bewilligung
Beitritt der Gesuchstellerin als Genossenschafterin mittels Zeichnung eines Anteils à CHF 100.-
Für die Prüfung des Gesuches wird eine Gesuchsprüfungsgebühr von 1.1% des verbürgten Betrages (max. CHF 3'000) in Rechnung gestellt
Jährliche Zahlung von 1,25% auf dem jeweils offenen Betrag (Bürgschaftskommission)
Abschluss einer Todesfallrisikopolice
Reportingpflicht (halbjährlich)
Gesuch
Für die Bearbeitung Ihres Bürgschaftsantrags benötigen wir die folgenden vier Dokumente, die bitte vollständig auszufüllen sind: